Mögliche Befreiung vom Präsenzunterricht

Liebe Eltern,

 

gerade haben wir in der neuesten Schulmail des Ministeriums die Informationen zu den Corona-Maßnahmen erhalten. Diese gelten für die Woche vom 14.12. bis 18.12.2020.

 

Für die Grundschule heißt das:

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Wenn Sie dieses möchten, müssen Sie es uns schriftlich mitteilen. Geben Sie dabei an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind zuhause zu lassen, muss es von dort aus lernen und arbeiten.

Falls Ihr Kind die erforderlichen Arbeitsmaterialien (Bücher und Hefte) noch in der Schule hat, müssen Sie diese in der Schule abholen.

 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Sobald wir dazu nähere Informationen haben, teilen wir Sie Ihnen in der nächsten Woche mit.

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen dritten Advent. Bleiben Sie und ihre Familien gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Weißkirchen

 

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