Nachrichten April 2020

1) TÄTIGKEITSBEREICHE

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung" zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

 

2) ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

3) NOTBETREUUNG AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN

Eine Wochenendbetreuung erfolgte nur bis einschließlich 19. April 2020.

Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Liebe Eltern,

 

ich hoffe, Sie hatten alle schöne und erholsame Ferien, auch wenn diese in diesem Jahr aufgrund der besonderen Lage sicher ganz anders waren. Sie alle haben bestimmt genau wie wir auf die Entscheidung der Politiker gewartet, wie es nun weitergehen soll. Nachdem wir gestern Morgen eine kurze Mail über den Schulbeginn erhalten haben, folgte gestern Abend spät eine weitere ergänzende Mail des Ministeriums.

Daraus geht hervor, dass die Grundschulen zunächst noch geschlossen bleiben. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4.Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den Schulwechsel vorzubereiten. Wann es für die weiteren Schuljahre weitergeht ist noch offen.

Zu den Hygienemaßnahmen und der Raumnutzung werden in der nächsten Woche gemeinsam mit dem Schulträger, der Stadt Bornheim, Begehungen stattfinden und Maßnahmen ergriffen. Termine stehen allerdings noch nicht fest.

Nach wie vor besteht das Notbetreuungsangebot. Melden Sie Ihre Kinder bei Bedarf bitte, wie bisher auch, ein bis zwei Tage telefonisch oder per Mail bei Frau König oder mir an, damit wir Einsatzpläne erstellen können. Ab dem 23. April 2020 soll die Notbetreuung um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden. Hierzu sollen wir rechtzeitig weitere Informationen erhalten. Sobald etwas heraus ist, werde ich Sie informieren.

Die Lehrer werden spätestens am Montag wieder Arbeitspläne an die Kinder herausgeben, so dass das Homeschooling so wie vor den Ferien weiterlaufen kann.

Die Klassen- bzw. Fachlehrer werden mit Ihnen auch Möglichkeiten der Kontrolle, Rückmeldung und Fragestellung absprechen.

Der Elternsprechtag der 1. und 2. Klassen kann leider in der bisherigen Form nicht stattfinden. Auch hier werden sich die Klassenlehrer mit Ihnen in Verbindung setzen und Telefontermine vereinbaren.

Viele Fragen sind auch nach der Schulmail bei uns und sicher auch bei Ihnen offen. Ich hoffe sehr auf eine baldige Klärung und werde Sie sofort auf diesem Wege informieren.

Ich wünsche Ihnen allen ein sonniges Wochenende. Bleiben Sie gesund.

 

Liebe Grüße

Martina Weißkirchen