Nachrichten Mai 2021

Liebe Eltern,


am Dienstag, den 04.05.2021 wurden wir über den zweiten Impftermin für nahezu alle LehrerInnen
und MitarbeiterInnen unserer Schule informiert. Leider hatten wir keinerlei Einfluss auf diesen Termin
und auch eine Verschiebung war von Seiten der Impfpraxis nicht möglich.


Der Termin findet am 19.05.2021 im Zeitraum von 9 Uhr – 10.30 Uhr in Merten statt.


Da dies mitten im Vormittag liegt und bis auf 4 Lehrkräfte und 1 OGS-Kraft alle KollegInnen samt
Schulleitung, OGS-Leitung und Sekretärin geimpft werden, müssen wir an diesem Tag leider alle
Schülerinnen und Schüler in den Distanzunterricht schicken. Wir versuchen jedoch nach unserem
Termin Videokonferenzen durchzuführen. Die LehrerInnen werden Sie über die einzelnen Termine
informieren.


Auch eine Notbetreuung in der gewohnten Form ist mit nur fünf Betreuungspersonen schwer
durchzuführen. Wir können zwar nach Jahrgängen trennen, nicht jedoch nach A- und B-Gruppe. Von
daher kann es zu Vermischungen kommen. Auch sollten die Gruppen nicht zu groß sein. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und melden Sie Ihr Kind nur in einem absoluten Notfall
per Mail bis zum 12.05.2021 an (siehe Anmeldeformular). Die bereits vorliegenden Anmeldungen
für Mittwoch bis Freitag haben in dieser Woche keine Gültigkeit mehr. Die Betreuungszeit am
Mittwoch findet von 8.00 bis 15.00 Uhr inklusive Mittagessen statt.
Am Donnerstag, den 20.05.2021 wird es vorsorglich ebenfalls Distanzunterricht mit einer
eingeschränkten Notbetreuung von 8 Uhr bis eventuell 15 Uhr geben. Es ist jedoch nicht
gewährleistet, ob die Nachmittagsbetreuung stattfinden kann, da nicht absehbar ist, ob genügend
OGS-Personal zur Verfügung stehen wird.


Da wir mit Impf-Nebenwirkungen rechnen müssen, ist dies die planbarste Variante. Eine spontane
Absage von Unterricht/ Betreuung möchten wir weder uns noch Ihnen zumuten und deshalb haben wir
uns in Absprache mit den Schulpflegschaftsvorsitzenden sicherheitshalber für den Distanzunterricht
entschieden. Welche Angebote im Rahmen von Videotreffen stattfinden, erfahren Sie von dem/der
Klassenlehrer(in) Ihres Kindes.
Da wir die Dauer der Impf-Nebenwirkungen nicht vorhersehen können, kann es auch am Freitag
sowohl am Vor- als auch am Nachmittag zu Einschränkungen kommen. Sie werden dann über die
Klassenpflegschaft informiert. Ein Mittagessen wird sowohl Donnerstag als auch Freitag nicht
angeboten werden.


Wir sind uns bewusst, dass diese Situation für Sie und Ihre Familien schwierig ist und Sie nun schon
wieder vor organisatorische Probleme stellt. Seien Sie gewiss, dass wir es auch gerne anders gelöst
hätten! Leider war das nicht möglich! Wir waren schon froh, dass unser erster Impftermin in die
Osterferien gefallen ist. Diese zweite Impfung ist für uns jedoch wichtig und unumgänglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken für Ihre Unterstützung.


Herzliche Grüße
Martina Weißkirchen und Christiane Stoffel

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Anmeldung zur Notbetreuung 19./20.05.21

Liebe Eltern,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

 

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

 

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkit für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

 

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

In den nächsten Tagen folgen noch weitere Informationen zum Lolli-Test.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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